Die Hypothek für dein Ferienhaus
Bei der Finanzierung von Ferienhäusern sind Hypothekenanbieter eher vorsichtig: So musst du zum Beispiel prozentual mehr Eigenmittel für den Kauf einbringen als bei einer Immobilie, die du als Hauptwohnsitz nutzt. Auch die Amortisationsvorschriften sind strenger. Warum das so ist, erfährst du hier.
Der Traum vom eigenen Ferienhaus
Skilaufen vor der malerischen Alpenkulisse, Aktivurlaub beim Wandern entlang des Doubs im Jura oder einfach nur an einem Strand am Lago Maggiore ein spannendes Buch lesen – es gibt unzählige Möglichkeiten, in der Schweiz erholsame Ferien zu verbringen. Und jetzt stell dir doch mal vor, du kannst jederzeit spontan dort hinfahren, die Haustür zu deinem Ferienhäuschen öffnen und alles so vorfinden, wie es dir zusagt. Es Träumli! Aber wie siehts mit dessen Finanzierung aus?
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Weniger Hypothek, mehr Eigenmittel
Du bist sicher einverstanden, wenn wir sagen, dass ein eigenes Ferienhaus ein gewisser Luxus ist. Das sehen die Kreditgeber nämlich auch so, weswegen sie bei der Vergabe von Hypotheken für Ferienhäuser zurückhaltender sind. Doch warum ist das so? Nehmen wir an, du besitzt ein Haus, ein Auto und eine Ferienwohnung. Was passiert jetzt, wenn du beispielsweise aufgrund einer Umstrukturierung die Kündigung erhältst und das Geld knapp wird?
Das Feriendomizil hat dann logischerweise die schlechtesten Karten: Wenn man aus irgendeinem Grund den Gürtel enger schnallen muss – wo spart man höchstwahrscheinlich als erstes? Das Haus braucht man genauso wie das Auto, da man irgendwo wohnen und mobil sein muss. Das eigene Chalet hingegen wird schnell überflüssig, da Ferien in dieser Situation sowieso nicht drinliegen. Deswegen verkaufst du vermutlich alsbald deine Zweitwohnung; wenns sein muss mit Verlust, da du keine Zeit für lange Verhandlungen hast.
Das Risiko ist für den Kreditgeber somit schlicht höher als bei der Finanzierung deines Hauptwohnsitzes. Aus diesem Grund ist die Belehnung einer Ferienliegenschaft in der Regel zwischen 60 und 70 % – was im Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr Eigenmittel für den Kauf aufbringen musst.
Vorsorgegelder dürfen nicht für den Kauf einer Zweitwohnung eingesetzt werden
Apropos Eigenmittel: Wenn du eine Immobilie kaufst, die du als Hauptwohnsitz nutzt, musst du ‘nur’ 20 % Eigenmittel einbringen. Diese können vollumfänglich aus der 3. Säule stammen; darüber hinaus hast du sogar die Möglichkeit, die Hälfte der benötigten Eigenmittel aus der 2. Säule vorzubeziehen. Das geht jedoch beides nicht bei einem Ferienhaus. Das Gesetz schreibt vor, dass die gesamten Eigenmittel aus deinen Ersparnissen kommen müssen.
Strengere Vorschriften bei der Amortisation
Um die Belehnung weiter zu senken, gelten auch strengere Vorschriften für die Amortisationen. Während du normalerweise lediglich die 2. Hypothek (also bis auf 65 %) bis zum Rentenalter amortisieren musst, verlangen die Kreditgeber bei Ferienhäuser die Rückzahlung der Hypothek bis 50 % (auch wenn es hier unterschiedliche Handhabungen seitens der Anbieter gibt). Das fliesst natürlich ebenfalls in die Berechnung der Tragbarkeit mit ein.
Keine Hypothek für Ferienhäuser im Ausland
Du geniesst gerne ein Glas Rotwein in der französischen Provence oder gehst regelmässig in Kroatien tauchen? Sorry, da können wir dir leider nicht weiterhelfen: Schweizer Kreditinstitute vergeben grundsätzlich keine Hypotheken für Liegenschaften im Ausland. Wenn du dich da mit einer Ferienwohnung ansiedeln möchtest, musst du auf ortsansässige Banken zugehen. Dabei ist aber wichtig, dass du dich genau über die lokalen Gesetze informierst und die finanziellen Auswirkungen (wie zum Beispiel ausländische Steuern) prüfst.
Der Kauf eines Ferienhauses ist eine langfristige Investition, die du dir reiflich überlegen solltest. Aber einfach mal ein wenig schneuggen ist ja immer erlaubt: In unserem Hypothekenrechner kannst du ganz unverbindlich prüfen, ob eine Zweitwohnung für dich realistisch ist – und wer weiss: Vielleicht bist du diesem Traum bereits viel näher, als du zuerst geglaubt hast. Only one way to find out ;-)
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