Wie sieht es beim Auto ausleihen mit der Versicherung aus?
‘Wiedersehen macht Freude‘ passt ja eigentlich immer, wenn du jemandem etwas leihst. Ist der geliehene Gegenstand jedoch bei seiner Rückkehr beschädigt, kann das die Wiedersehensfreude erheblich trüben: Speziell dann, wenn es sich um dein Auto handelt. Denn jetzt geht es schnell um eine Menge Geld – und die Frage, wer wofür bezahlt.
Versicherung beim Auto ausleihen:
Zusammenfassung
Wenn du dir jemand ein Auto leiht und damit in einen Unfall verwickelt bist, kommt es auf eure jeweiligen Versicherungen an.
Hat das Auto eine Vollkasko-Versicherung, ist der Schaden dadurch gedeckt – ansonsten musst du dafür aufkommen.
Dagegen kannst du dich mit der sogenannten Fremdlenkerversicherung absichern: Sie ist Teil der Privathaftpflichtversicherung.
Der Unfall mit einem geliehenen Auto kann äusserst ärgerlich werden
Vom eher harmloseren ‘Antütschen‘ im Stossverkehr bis hin zu einem Wildunfall mit Totalschaden: Ein Verkehrsunfall kann jederzeit passieren. Und auch wenn es sich dabei ‘nur‘ um einen harmlosen Materialschaden handelt und niemand verletzt wurde – ärgerlich ist’s trotzdem, da du alles sauber dokumentieren und den Unfall deiner Versicherung melden musst.
Der Ärger kann aber noch in Level 2 vorstossen: Es ist nicht dein Auto, sondern das eines Bekannten.
Und der Ärger-Endgegner ist, wenn ihr erst jetzt feststellt, dass niemand von euch über eine entsprechende Versicherung für einen solchen Fall verfügt.
Welche Versicherung, wenn du das Auto eines Bekannten ausleihst?
Wenn du dir im Möbelhaus eine neue Kommode holen willst, kommst du um ein Auto nur schlecht herum – das Ding ins Tram zu schleppen, ist halt wirklich nicht allzu gäbig. Solltest du jedoch kein eigenes Fahrzeug besitzen, so liegt es natürlich nahe, dafür mal beim Freundeskreis anzuklopfen. Gefragt, getan.
Jetzt kann es leider wirklich passieren, dass du damit in einen Unfall verwickelt wirst. Doch wer bezahlt nun welchen Schaden?
Ist das Auto mit einer Vollkasko versichert, seid ihr alle aus dem Schneider: Bis auf den Selbstbehalt kommt die für sämtliche Schäden (also nicht nur am eigenen, sondern auch an fremden Fahrzeugen) auf.
Kniffliger wird’s jedoch, wenn das geliehene Auto nicht mit einer Vollkasko abgesichert ist. Jetzt wird unterschieden zwischen dem Schaden, der an einem fremden Fahrzeug entstanden ist, und dem am eigenen Auto: Für ersteren greift die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – die Schäden am eigenen Wagen sind jedoch nirgends gedeckt.
In der Konsequenz bedeutet das, dass du die Kosten dafür deinem Bekannten aus dem eigenen Sack bezahlen musst.
Die Fremdlenkerversicherung ist eine Überlegung wert
Aber wir befänden uns nicht in der Welt der Versicherungen, wenn es nicht auch dafür eine Lösung gäbe: die Fremdlenkerversicherung.
Dies ist eine Zusatzdeckung zu deiner Privathaftpflichtversicherung (bei manchen ist sie sogar automatisch mit drin), die du freiwillig abschliessen kannst. Sie deckt die Schäden, die du an einem privat geliehenen Auto verursachst; manchmal sogar inklusive Selbstbehalt.
Voraussetzung ist aber, dass du wirklich nur ‘gelegentlich‘ mit einem geliehenen Auto unterwegs bist – und um deine nächste Frage gleich zu beantworten: Ja, ‘gelegentlich‘ ist natürlich äusserst schwammig formuliert und wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich ausgelegt.
Ausserdem gilt sie nicht, wenn du im selben Haushalt lebst wie die geschädigte Person (wenn du zum Beispiel noch bei den Eltern wohnst und deren Auto ausleihst).
Frag am besten mal bei deiner Privathaftpflichtversicherung nach: Vielleicht hast du Fremdlenkerversicherung schon lange, ohne es zu wissen. Ansonsten ist diese Zusatzdeckung eine empfehlenswerte Sache, da du ja jederzeit in eine Situation kommen kannst, in der du ein fremdes Auto fahren musst.
Und wie sieht’s mit der Versicherung für ein Mietauto aus?
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt: Firmen, die professionell Fahrzeuge vermieten, haben im Normalfall versicherungstechnisch vorgesorgt (aber Vorsicht im Ausland – dort gibt es teilweise grosse Unterschiede in Sachen Versicherungsdeckung. Wenn du also in den Ferien ein Auto mieten möchtest, solltest du dich vorgängig entsprechend informieren).
Bei der Miete eines Möbelwagens für einen Umzug innerhalb der Schweiz musst du dich jedoch um nichts weiter kümmern, wobei es natürlich nichts schadet, sicherheitshalber vorher kurz nachzufragen.
Trotzdem gilt selbstverständlich auch hier: Sollte es nach dem Zügeln traditionell noch Pizza und Bier geben, übst du dich besser in Zurückhaltung, falls du den Möbelwagen noch zurückbringen musst.
Verursachst du nämlich durch grobfahrlässiges Fahren oder unter Alkoholeinfluss einen Unfall, nutzen dir auch die ganzen Versicherungen der Mietwagenfirma nicht mehr viel, denn jetzt kannst du wegen Fahruntüchtigkeit belangt werden.
Also lieber erst die Pflicht, dann die Kür: den Wagen verantwortungsbewusst wieder abgeben – und dann mit gutem Gewissen auf die neue Bleibe anstossen ;-)