Wildunfall Schweiz: Versicherungsschutz, Meldepflicht und Verhalten
Gehen wir von dem äusserst unschönen Szenario aus, dass du ein Reh angefahren hast – was ist jetzt zu tun? Welche Versicherung zahlt die Schäden und muss ich den Wildunfall melden? Alle Antworten zum Wildunfall findest du hier.
Versicherung bei Wildunfall
Zusammenfassung
Die Teilkasko zahlt Schäden an deinem Fahrzeug, die direkt durch eine Kollision mit einem Wildtier passiert sind.
Die Vollkasko deckt zudem Schäden, die während eines Ausweichmanövers entstanden sind.
Die Haftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn du beim Ausweichen fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt hast.
Was ist ein Wildunfall?
Ein Reh, Wildschwein oder ein anderes Tier läuft unerwartet auf die Strasse, und du hast keine Chance, rechtzeitig zu bremsen.
Die Folge? Blechschäden und möglicherweise ein ziemlich mieser Tag für beide Seiten. Aber keine Sorge, mit der richtigen Autoversicherung wird aus dem Blechballett zumindest kein finanzielles Drama.
Wer haftet bei einem Wildunfall?
Bei einem Wildunfall stellt man sich oft die Frage: Kommt bei einem Wildschaden die Teilkasko oder Vollkasko auf? Wie sieht es mit der Reparatur des Autos aus? Was tun bei einem Totalschaden? Wie bei vielen Versicherungsthemen hängt die Antwort von den Umständen ab.
In der Schweiz greifen je nach Art des Wildunfalls verschiedene Autoversicherungen: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Es gibt keine pauschale Lösung – der Versicherungsschutz variiert je nach Unfallverlauf.
Haftpflicht und Wildschaden
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die du anderen Personen oder fremdem Eigentum zufügst. Deine eigenen Schäden sind jedoch nicht abgedeckt.
Das bedeutet, wenn du mit einem Wildtier kollidierst und dein Auto dabei beschädigt wird, etwa durch Blechschäden oder Kratzer, hilft dir die Haftpflichtversicherung nicht weiter.
Ein Sonderfall entsteht, wenn du einem Tier ausweichst und dabei einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursachst. In diesem Fall übernimmt die Haftpflicht die Kosten für Schäden am fremden Auto und an beteiligten Personen. Für Schäden an deinem eigenen Fahrzeug brauchst du jedoch eine Kaskoversicherung.
Teilkasko und Wildschaden
Die Teilkasko deckt Schäden an deinem Fahrzeug ab, die durch direkte Kollisionen mit Wildtieren entstehen. Kratzer, zerstörte Windschutzscheiben oder andere unmittelbare Schäden an deinem Fahrzeug sind in solchen Fällen versichert.
Wichtig ist hierbei, dass das Tier zum Zeitpunkt des Unfalls noch lebte. Liegt es bereits tot auf der Strasse und du kannst nicht ausweichen, wird dies nicht als Wildunfall eingestuft, und die Teilkasko greift nicht.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nur Schäden während der Fahrt abgedeckt sind. Beschädigungen durch Tiere an einem parkierten Fahrzeug fallen in der Regel nicht unter die Teilkasko.
Vollkasko und Wildunfälle
Die Vollkasko kommt ins Spiel, wenn du zwar dem Tier ausweichen konntest, aber infolgedessen einen Unfall verursachst, etwa indem du gegen einen Baum fährst. Solche Fälle gelten nicht als Wildunfall, weshalb nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug aufkommt.
Autoversicherungen vergleichenTipps, um einen Wildunfall zu vermeiden
Wildunfälle lassen sich nie vollständig ausschliessen, aber durch umsichtiges Verhalten kannst du das Risiko minimieren:
Achte auf Wildwechsel-Warnschilder – besonders in Waldgebieten oder landwirtschaftlich genutzten Zonen sind Wildtiere häufiger unterwegs.
Reduziere deine Geschwindigkeit, insbesondere in der Dämmerung und nachts, wenn Wildtiere besonders aktiv sind.
Wenn du ein Tier auf der Strasse siehst, schalte auf Abblendlicht und hupe gegebenenfalls, um das Tier zu verscheuchen.
Vorsicht bei Wildgruppen: da Wildtiere oft nicht allein unterwegs sind, solltest du immer Ausschau nach weiteren halten.
Im Jahr 2014 ereignete sich im Kanton Thurgau ein Autounfall mit einem Wasserbüffel, der aus einem Privatbestand ausgebüxt war.
Was tun bei einem Wildunfall?
Sollte es zu einer Kollision mit einem Tier gekommen sein, ist es vor allem wichtig, dass du einen kühlen Kopf bewahrst und die Sache nicht noch schlimmer machst.
Es ist daher wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten:
Anhalten und Sicherheit gewährleisten: Stelle das Auto an einer sicheren Stelle ab. Du solltest keinesfalls weiterfahren, da dies als Fahrerflucht und Tierquälerei gewertet wird. Auch das Mitnehmen eines toten Tieres ist illegal und gilt als Wilderei.
Warnblinker und Warndreieck aufstellen: Sichere die Unfallstelle, um Folgeunfälle zu verhindern.
Polizei rufen: Wildunfälle sind in der Schweiz meldepflichtig. Rufe daher umgehend die Polizei (117) an. Diese benachrichtigt die zuständige Jagdaufsicht.
Unfall beschreiben: Gib an, welches Tier beteiligt war, wo der Unfall passiert ist, und welche Schäden vorliegen.
Warte auf die Polizei oder Jagdaufsicht: Bleibe vor Ort, bis die Behörden eintreffen, und stelle sicher, dass du telefonisch erreichbar bleibst.
Wildunfall der Autoversicherung melden
Nachdem die Polizei oder die Jagdaufsicht den Unfall aufgenommen hat, solltest du den Wildunfall so schnell wie möglich den Schaden deiner Versicherung melden.
Die Unfallmeldung für einen Wildunfall funktioniert gleich wie jede andere Unfallmeldung. Es ist ratsam, den Unfallort und die Schäden mit Fotos zu dokumentieren.
Zudem musst du unbedingt eine Wildunfallbescheinigung der Polizei anfordern und deiner Autoversicherung vorlegen. Ohne dieses Dokument kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wenn du grobfahrlässig gefahren bist, z. B. zu schnell oder betrunken unterwegs warst, kann die Versicherung die Zahlung ebenfalls verweigern. Auch wenn der Wildunfall vermeidbar gewesen wäre, könnten deine Ansprüche gekürzt werden.
Eine weitere Frage, die sich etwas später stellt, ist die nach einem Ersatzauto. Diese wird aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt. Sofern du also ein Auto ausleihen musst, solltest du dies gleich mit deiner Versicherung ansehen.
Falls du mit der Schadenabwicklung deiner Autoversicherung nicht zufrieden warst, kannst du die Versicherung übrigens innerhalb von 14 Tagen nach der Schadenzahlung kündigen.
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