Welche Haustierschäden übernehmen Schweizer Versicherungen?

Welche Haustierschäden übernehmen Schweizer Versicherungen?

Familienzuwachs der besonderen Art: Ein Haustier zieht bei dir ein. Das ist eine wundervolle und bereichernde Sache, aber jetzt übernimmst du auch eine immense Verantwortung – für sein Wohlbefinden genauso wie für (die meisten) Schäden, die es verursacht. Zum Glück gibt’s für Letzteres jedoch passende Versicherungslösungen.

Haftpflichtversicherung für Haustiere:

Zusammenfassung

  • Für Katzen ist üblicherweise keine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig.

  • Als Hundebesitzer:in hingegen bist du haftbar, weswegen du eine Privathaftpflichtversicherung brauchst.

  • Für Pferde und exotische Tiere gibt es Zusätze, die du am besten direkt mit deiner Versicherung abklärst.

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Haftpflichtversicherung für Hunde in der Schweiz

Wofür eine Haftpflichtversicherung für Hunde?

Hast du einen Hund, bist du als Halter:in für ihn verantwortlich und somit haftbar. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen aus Schäden, die du oder dein Hund versehentlich Drittpersonen zufügen. Dies kann sowohl physische Verletzungen als auch Sachschäden umfassen. Was eine Privathaftpflichtversicherung weiter abdeckt erfährst du hier.

Deckung und Vorteile

Die Haftpflichtversicherung für Hunde deckt sowohl die Kosten für medizinische Behandlungen von Verletzungen, die dein Hund verursacht hat, wie auch Schäden an fremdem Eigentum. Dies gibt dir die Sicherheit, dass du finanziell geschützt bist, falls dein Hund versehentlich Probleme verursacht.

Und wer jetzt denkt ‘mein kleiner Bello ist ein Engel auf vier Pfoten, der fügt doch niemandem Schaden zu! So eine Versicherung braucht nur jemand, der irgendeinen Kampf-Werwolf hält!‘, muss wissen: Speziell bei Kindern kann auch ein kleiner Hund mit einem kurzen Zuschnappen massiven Schaden anrichten (zum Beispiel im Gesicht im Bereich der Augen).

Die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz

Auf nationaler Ebene ist eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter:innen in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch einige Kantone, in denen eine Haftpflichtversicherung für Hunde mit einer spezifischen Mindestversicherungssumme verpflichtend ist.

Zudem kann es bei Mietwohnungen obligatorisch sein, dass du eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund abschliesst.

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Hund zerkratzt das Parkett: Welche Versicherung zahlt?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum auf. Als Mieter:in bedeutet das, dass der zerkratzte Parkettboden von der Privathaftpflicht übernommen wird.

Wenn dein Hund aber dein Sofa kaputt macht, ist das nicht gedeckt – übrigens auch nicht durch die Hausratversicherung, denn diese gilt nicht für selbstverursachte Schäden.

Die Haftpflichtversicherung für Katzen

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für Katzen?

Als Katzenbesitzer:in bist du nicht haftbar, wenn sie auf ihren Streifzügen durch die Nachbarschaft einen Schaden anrichtet (mit einer Ausnahme: Wenn sie als ‘notorische’ Zerstörerin von fremdem Eigentum bekannt ist und du trotzdem nichts unternimmst, kann das irgendwann auf dich zurückfallen).

Der Grund ist der, dass ein freilaufendes Büsi ja schlecht rund um die Uhr überwacht werden kann, sprich eine Beaufsichtigungspflicht wäre hier ziemlich sinnfrei.

Schäden durch Katzen in der Wohnung: Welche Versicherung zahlt?

Auch hier gilt natürlich: Die Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schäden an fremdem Eigentum. Zerkratzt dein Stubentiger also den Türrahmen in deiner Mietwohnung, ist das von der Privathaftpflicht gedeckt.

Wirft deine Katze jedoch den Fernseher um, sieht es anders aus, da dieser zu deinem Hausrat gehört – und wie beim Hund und dem zerstörten Sofa nutzt dir hier auch die Hausratversicherung nichts, da dies als selbstverursachter Schaden gilt.

Übermässiger Abnutzung durch nicht tiergerechte Haltung

Katzen haben Bedürfnisse, die sie ausleben wollen. Dazu zählen unter anderen Rumklettern und Kratzen – was du ihr selbstverständlich ermöglichen musst. Eine artgerechte Haltung ist aber nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine versicherungsrelevante: Schäden, die hätten vermieden werden können, sind nicht durch die Versicherung gedeckt.

Sprich wenn du ihr keinen passenden Katzenbaum mit Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stellst und sie sich dann einfach den Türrahmen als Ersatz nimmt, bist du selbst dafür verantwortlich.

Sorge deswegen mit präventiven Massnahmen dafür, dass deine Hauskatze gar nicht erst auf krumme Ideen kommt:

  • Genügend Auslauf in der Wohnung

  • Katzenbaum und Kratzmöglichkeiten

  • Genügend und saubere Katzenkistchen

  • Spielzeug und Ablenkung, um Langeweile zu vermeiden

Spezialfall Urlaubsbetreuung von Katzen und Hunden

Wenn du deine Katze oder deinen Hund während der Ferien einer anderen Person anvertraust, wird diese aus versicherungstechnischer Sicht neue Halterin des Tiers. Dementsprechend geht auch die Verantwortung auf sie über, da du während dieser Zeit keine Kontrolle mehr darüber hast.

Wichtig in dem Fall ist, dass deine Haftpflichtversicherung dann nicht mehr für Schäden aufkommt. Die Ferienbetreuung muss also sicherstellen, dass die Tiere über ihre Privathaft versichert sind.

Spezialfall Pferd

Als Pferdebesitzer:in bist du grundsätzlich über deine Privathaftpflicht versichert. Das bedeutet, dass etwaige Schäden, die dein Pferd verursacht (beispielsweise wenn es erschrickt und ausschlägt), gedeckt sind – wobei du das sicherheitshalber bei deiner Versicherung abklären solltest, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Eine andere Sachlage ist es, wenn du kein eigenes Ross hast, aber regelmässig eines ausleihst und dich darauf in den Sattel schwingst. Nun bist du nämlich als Reiter:in für das Pferd verantwortlich, auch wenn es nicht dir gehört.

Hierfür solltest du dir den Versicherungszusatz ‘Reiten fremder Pferde‘ überlegen. Er deckt zum Beispiel auch die Heilungskosten, wenn du mit dem Pferd verunfallst und es in die Tierklinik muss.

Aber Vorsicht: Das gilt nur für ‘normale’ Ausritte – Wettkämpfe wie zum Beispiel Springreiten musst du nochmals separat mit der Versicherung ansehen.

Die Versicherung für exotische Haustiere

Bei eher ‘ungewöhnlichen‘ Haustieren gibt es ein paar Dinge speziell zu beachten:

  • Diverse Tierarten sind von Gesetzes wegen bewilligungspflichtig – das reicht von Giftschlangen über Pinguine bis hin zu Krokodilen (die vollständige Liste findest du hier).

  • Zusätzlich gibt es aber noch kantonale Bestimmungen, die darüber hinausgehen können. Ein Beispiel dafür ist ein zusätzlicher Sachkundenachweis, den du vorlegen musst. Mit diesem belegst du, dass du überhaupt weisst, worauf du dich bei der Haltung eines solchen Exemplars einlässt und dem auch gewachsen bist. Informier dich am besten im Vorfeld beim Veterinäramt deines Kantons, wenn du so ein Haustier ins Auge gefasst hast.

  • Ob du für dein exotisches Haustier noch weitere Versicherungszusätze brauchst, fragst du am besten bei deiner Haftpflichtversicherung nach.

2019 mussten in der deutschen Grossstadt Herne vier Häuser evakuiert werden, da eine hochgiftige Kobra aus einem Terrarium ausgebüxt war und sich irgendwo in dem Areal versteckt hielt. Nach tagelanger Suche konnte sie in einem Keller durch einen Experten eingefangen werden – und der Halter trug sämtliche Kosten dafür.

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Gioia Gerber
Content Managerin
Als Content Managerin bei FinanceScout24, ist Gioia überall involviert, wo getextet wird. Wenn sie gerade nicht mit Worten spielt, kocht und backt sie liebend gerne (Zweiteres auch zur Freude ihrer Kolleg:innen), reist in der Weltgeschichte umher und liest alle Bücher, die sie in die Finger bekommt.