Was ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen?
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Ein normaler Kauf funktioniert nach dem altbekannten Schema Geld gegen Ware oder Dienstleistung. Ein Hypothekargeschäft jedoch weicht aufgrund der hohen Beträge von der Norm ab: Es soll ja niemand mit einer Sporttasche voller Bargeld beim Notariatsbüro erscheinen müssen. Hier kommt das Zahlungsversprechen ins Spiel.
Der Zweck eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens
Damit ein Immobilien-Kaufvertrag offiziellen Charakter erhält, muss das Eigentum beim Grundbuchamt von der verkaufenden Partei (das können eine oder mehrere Personen, aber auch Firmen) auf die Käuferpartei übertragen werden – und dieser Vorgang muss vor der Bezahlung der Kaufsumme erfolgen.
Das Problem dabei: Das Grundbuchamt prüft nicht, ob der Kaufpreis bereits bezahlt wurde (es ist ja auch möglich, ohne einen Kauf ein Eigentum zu übertragen, beispielsweise bei einer Erbschaft).
Damit die Verkaufspartei trotzdem über eine maximale Sicherheit verfügt, stellt die Bank oder Versicherung ein sogenanntes ‘unwiderrufliches Zahlungsversprechen‘ aus. Wie der Name schon verrät, garantiert es damit die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder beim Eintritt einer vereinbarten Bedingung. Eine solche Bedingung kann beispielsweise die Eintragung beim Grundbuchamt sein.
Wann erhält man das Zahlungsversprechen?
Die Bank wird das Zahlungsversprechen natürlich erst nach einer gründlichen Prüfung des Geschäfts verfassen. Dazu berechnet sie die Tragbarkeit und schätzt den Verkehrswert der Liegenschaft ein.
Sieht da alles gut aus, wird die Bank dem Kunden einen Hypothekarvertrag vorlegen, in dem beispielsweise die Laufzeit der Hypothek und der vereinbarte Zinssatz festgehalten sind. Der Vertrag muss nun unterzeichnet und die vereinbarten Eigenmittel bereitgestellt werden.
Anschliessend wird die Käuferpartei verpflichtet, einen Schuldbrief bei einem Notariatsbüro ausstellen zu lassen. Dieser dient der Bank als Sicherheit und umfasst im Minimum die Höhe des vereinbarten Hypothekarbetrags.
Sind die aufgeführten Bedingungen erfüllt, wird das Zahlungsversprechen verfasst.
Vorsicht bei den Bedingungen
Im Normalfall sind die Bedingungen, die an ein Zahlungsversprechen geknüpft werden, einfach zu lösen. Diese umfassen beispielsweise das Eintreffen der Schuldbriefe oder die Eintragung des Kaufes beim Grundbuchamt.
Einige Finanzinstitute stellen das Zahlungsversprechen bereits frühzeitig aus, da es beim Immobilienkauf einen hohen Zeitdruck gibt. Diese knüpfen ihr Zahlungsversprechen dann jedoch an zusätzliche Bedingungen wie das Eintreffen der Eigenmittel auf ihrem Konto. Damit die Verkaufspartei durch solche Regelungen aber nicht geschädigt wird, kann der Kauf erst dann im Grundbuch angemeldet werden, wenn alle offenen Punkte abgehakt sind.
Das Zahlungsversprechen heisst ja nicht ‘Mal-schauen-ob-wir-zahlen‘, sondern eben Versprechen – aus diesem Grund nehmen das auch Beteiligten entsprechend ernst. Für gewöhnlich wird deswegen im Beisein aller Parteien ein Datum notariell fixiert, an welchem alle Bedingungen des Zahlungsversprechens erfüllt sein müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt der Kaufvertrag und die darin verbrieften Rechte und Verpflichtungen.
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