Was hat es mit dem Verrechnungsverbot der Banken auf sich?

Was hat es mit dem Verrechnungsverbot der Banken auf sich?

Als 2008 der Geldfluss der US-Investmentbank Lehman Brothers im Asphaltboden von New York City versickerte und die Finanzkrise den Globus heimsuchte, erlebten einige Banken eine regelrechte Nahtoderfahrung. Was aber, wenn es nun für eine Bank nicht bei dieser Nahtoderfahrung bleibt? Was passiert mit meinem Guthaben? Und was mit meiner Hypothek?

Konkurs einer Schweizer Bank: Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich

Eine Bankenpleite in der Schweiz ist unwahrscheinlich, sind hiesige Finanzinstitute doch im internationalen Vergleich sehr solide aufgestellt. Allerdings war das die Swissair auch, die lange Zeit als waschechte Schweizer Vorzeigefirma galt. Hier konnte sich niemand das ‘Grounding‘ vorstellen, bis im Jahr 2001 die Flugzeuge am Boden blieben.

Und tatsächlich ist es auch schon Schweizer Banken so ergangen: Die Spar- und Leihkasse Thun oder die Privatbank Hottinger & Cie mussten beide ihren Betrieb einstellen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Eine solche Insolvenz ist einerseits verheerend für die Angestellten, die plötzlich auf der Strasse stehen – bringt aber auch für die Kundschaft Probleme mit sich.

Zwei Personen diskutieren Vertrag

Was geschieht mit meinem Guthaben?

Muss eine Bank Konkurs anmelden, kommt der sogenannte Einlegerschutz zum Tragen. Dieser garantiert, dass Kundenguthaben (= Einlagen) bis maximal 100‘000 CHF eine privilegierte Behandlung geniessen. Das bedeutet, dass Einlagen bis zum Maximalbetrag von insgesamt 100'000 CHF pro Person innert kurzer Frist ausbezahlt werden.

Dabei gilt es aber festzuhalten, dass dieser Einlegerschutz nur pro Kopf und nicht pro Konto gilt. Wenn du also auf mehrere Konti verteilt ein Guthaben von über 100‘000 CHF besitzt, erhältst du trotzdem nur diesen Maximalbetrag. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben: Diese sind zusätzlich zu den übrigen Bankeinlagen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100‘000 privilegiert.

Gar nicht davon betroffen sind Wertschriften, die bei der Bank in einem Depot gehalten werden: Für diese fungiert die Bank lediglich als ‘Aufbewahrerin‘, weswegen sie vollumfänglich an dich zurückgehen.

Bank weg, Hypothek weg?

Eine Hypothek ist eine Schuld bei der Bank. Wenn also die Bank pleitegeht, lösen sich mit ihr auch meine Schulden in Luft auf? Leider nein. Hypotheken werden meistens an eine andere Bank weiterverkauft und bleiben somit bestehen. Dabei spielt es grundsätzlich auch keine Rolle, ob es sich um eine Festhypothek, Variable Hypothek oder Geldmarkthypothek handelt; die Hypothekenzinsen werden weiterhin fällig.

Das Verrechnungsrecht: Kann ich Guthaben und Hypothek miteinander verrechnen?

Das bringt uns nun direkt zu diesem ominösen Verrechnungsverbot: Das Fairnessempfinden gibt eigentlich vor, dass im Falle einer Bankenpleite wenigstens das Guthaben mit den Schulden verrechnet wird, also sich die Hypothek um die Summe Erspartes verringert, die mir die Bank nicht mehr zurückzahlen kann, oder?

Dem kommen gewisse Banken aber mit dem Verrechnungsverbot oder Verrechnungsausschluss zuvor. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die besagte Querverrechnung von Guthaben und Hypothek unterbindet. Das ist eine durchaus umstrittene Sache, wie du dir vorstellen kannst: Dein Guthaben ist weg, aber deine Schulden sind geblieben – da wirft logischerweise niemand mit Blütenstaub um sich.

Deswegen solltest du vor dem definitiven Abschluss einer Hypothek unbedingt die Vertragsdetails der jeweiligen Bank prüfen. Ist der Verrechnungsausschluss ein Bestandteil des Vertrags, so empfiehlt es sich, dessen Streichung zu verlangen. Einige Banken zeigen sich hier im Übrigen so kulant, dass sie diese Klausel auch bei bestehenden Hypotheken im Nachhinein aus den Verträgen löschen.

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Laura A.
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