Kostenbeteiligung: Für diese Gesundheitskosten musst du aufkommen
Wie teuer wird ein Praxisbesuch für mich? Ist meine Zahnbehandlung von der Grundversicherung gedeckt? Und überhaupt: Wann zahlt die Krankenkasse? In Sachen Gesundheitskosten kann man schnell den Überblick verlieren. Wir zeigen dir, wann du dich an den Behandlungskosten beteiligen musst, wann nicht und wie du grundsätzlich deine Kostenbeteiligung senken kannst.
Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse
Zusammenfassung
Die Kostenbeteiligung ist der Anteil an medizinischen Behandlungskosten, den du als versicherte Person tragen musst.
Sie setzt sich zusammen aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag.
Bei den meisten medizinischen Leistungen gilt eine Kostenbeteiligung, es gibt aber gewisse Ausnahmen und Spezialfälle.
Franchise, Versicherungsmodell und Zusatzversicherungen können deine Kostenbeteiligung reduzieren.
Was ist eine Kostenbeteiligung?
Unter Kostenbeteiligung versteht man, dass Versicherte einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen selbst tragen müssen. Dies gilt in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP), auch Grundversicherung genannt. Die Kostenbeteiligung setzt sich aus drei Elementen zusammen:
Spitalkostenbeitrag
Wichtig: In der Zusatzversicherung können andere Formen der Kostenbeteiligung gelten, je nach Vertrag mit deiner Krankenkasse.
Kostenbeteiligungen betreffen nur die Kosten an tatsächlich bezogenen Leistungen. Die monatlich zu zahlende Krankenkassenprämie gehört nicht dazu, diese wird unabhängig davon entrichtet.
Ein Beispiel für die Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse mit Selbstbehalt und Franchise
Die Höhe der Beteiligung an den Kosten hängt von der ausgewählten Franchise und den in Anspruch genommenen Leistungen ab. Hier ein Beispiel:
Ausgangslage:
Du hast eine Franchise von 1'000 Franken.
Deine jährlichen Gesamtkosten: Arztrechnungen im Wert von 1'500 Franken.
Berechnung:
Du zahlst 1'000 Franken (volle Franchise) selbst.
Von den übrigen 500 Franken zahlst du 10% = 50 Franken als Selbstbehalt.
Die Krankenkasse übernimmt die restlichen 450 Franken.
Kostenbeteiligung/Gesamtkosten für dich: 1'050 Franken.
Die Kostenaufteilung der verschiedenen Leistungen im Überblick
Bei den meisten von der Grundversicherung übernommenen Leistungen erfolgt eine Kostenbeteiligung. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Krankenkasse gar nichts zahlt – oder aber alles übernimmt. Hier ein Überblick:
Krankenkasse zahlt mit Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt):
Arztbesuche und Behandlungen
Medikamente und Generika
Spitalaufenthalte
Physiotherapie
Psychologie und Psychiatrie
Anerkannte Alternativmedizin und Komplementärmedizin
Unfälle (wenn du bei deiner Krankenkasse unfallversichert bist)
Krankenkasse übernimmt keine Kostenübernahme (Ausnahmen möglich):
Zahnbehandlungen (Ausnahme: unfallbedingte Schäden oder schwere Erkrankungen)
Nicht anerkannte Alternativmedizin
Ästhetische Eingriffe (Ausnahme: medizinische Notwendigkeit)
Sehhilfen (Ausnahme: schwere Augenerkrankungen)
Vollständige Kostenübernahme durch Krankenkasse:
Schwangerschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt)
Kostenbeteiligungen: Spezialfälle
Es gibt ausserdem verschiedene Spezialfälle, in denen deine Kostenbeteiligung höher oder tiefer als gewöhnlich ausfallen kann.
Teure Medikamente
Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt bei Arzneimitteln 10%. Ist von einem Originalmedikament ein günstigeres Generikum mit dem gleichen Wirkstoff erhältlich (und auf der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt), so kann dafür der Selbstbehalt auf 40% erhöht werden – sprich Versicherte zahlen dann mehr.
Notfälle: Transport- und Rettungskosten
Bei Transportkosten infolge eines medizinischen Notfalls übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten (bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken).
Auch bei Rettungen aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation kommt die Krankenkasse für die Hälfte der Kosten auf (jährlicher Maximalbetrag: 5'000 Franken).
Die Unfallversicherung hingegen kommt für die gesamten Transport- und Rettungskosten auf.
Präventive Gesundheitsleistungen
Es gibt diverse finanzielle Entlastungsprogramme für präventive Gesundheitsleistungen wie Mammografien oder Darmkrebs-Screenings. Entweder werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen oder es wird für diese Behandlungen nicht die Franchise belastet.
Da dies meist kantonal geregelt ist, solltest du dich am besten in deinem Wohnkanton über entsprechende Angebote informieren.
So kannst du deine Kostenbeteiligung reduzieren
Franchise: Je tiefer die Franchise, desto mehr übernimmt die Krankenkasse.
Versicherungsmodell: Verschiedene Modelle (Hausarzt, HMO, Telemedizin, Standard) führen zu tieferen Prämien und unter Umständen auch zu einer tieferen Kostenbeteiligung.
Zusatzversicherungen: Manche Zusatzversicherungen übernehmen oft teure Leistungen (z. B. Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Sehhilfen).
Generika statt Originalmedikamente: Generika sind günstiger und senken somit deine Kostenbeteiligung.
Prävention nutzen: Diverse Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind kostenlos oder belasten zumindest die Franchise nicht.
Krankenkassen vergleichen: Ein Vergleich erhöht die Chancen, eine günstige Krankenkasse zu finden.
Gut zu wissen: Je nach Kanton und Einkommenshöhe lässt sich die Kostenbeteiligung steuerlich absetzen. Am besten informierst du dich bei deiner kantonalen Steuerbehörde über die Bedingungen.
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