Mietschäden Haftpflichtversicherung: Das wird übernommen
Als Mieter:in haftest du für gewisse Schäden an deiner Wohnung. Ob die Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommt, hängt von den konkreten Umständen ab. Hier erfährst du mehr dazu.
Haftpflichtversicherung für Mietschäden
Zusammenfassung
Verursachst du aus Versehen einen Schaden an deiner Mietwohnung, ist das von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Kontaktiere in einem Schadenfall immer zuerst die Verwaltung, bevor du selbst etwas reparieren lässt.
Schäden an deinen Besitztümern (Möbel, Elektrogeräte etc.) in deiner Mietwohnung sind ein Fall für die Hausratversicherung.
Was sind Mietschäden?
Mietschäden sind Schäden oder Verluste, die in einer Mietwohnung oder einem Mietobjekt auftreten. Da es sich bei Mietwohnungen um fremdes Eigentum handelt, kommt für Schäden in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung auf.
Mieterschaden und Privathaftpflicht: Das wird übernommen
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Mieterschäden, die du aus Versehen Dritten zufügst. Weil eine gemietete Wohnung nicht dein Eigentum ist, übernimmt häufig die Privathaftpflicht Mietschäden. Dazu ein paar Beispiele:
Wasserschäden
Wasserschäden sind eine der häufigsten Arten von Mietschäden. Der Klassiker: Du stellst die Waschmaschine an – und durch irgendein defektes Rohr wird die Wohnung unter dir geflutet.
Brandschäden
Brandschäden können verheerend sein. Wird durch ein defektes Elektrogerät ein Feuer entfacht, ist je nachdem nicht nur deine Wohnung, sondern der ganze Block davon betroffen.
Schäden durch Kinder
Wenn Kinder aus Spass an der Freude mit Filzstiften die Wände verzieren, gilt das natürlich auch als Beschädigung. Wichtig: Die Privathaft übernimmt keine Schäden am deinem Eigentum wie Sofa und etc., sondern nur Schäden an fremden Eigentum, sprich der Wohnung.
Beschädigungen durch Haustiere
Auch Haustiere verursachen gerne mal einen Schaden, sei es durch Kratzen, Kauen oder Verschütten von Flüssigkeiten.
Privathaftpflicht vergleichenWelche Mieterschäden übernimmt die Privathaftpflicht nicht?
Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die über einen längeren Zeitraum durch normale Abnutzung entstehen. Wenn du also jahrelang in einer Wohnung gelebt hast und die Wände danach logischerweise nicht mehr ganz taufrisch aussehen, musst du (und damit auch deine Privathaftpflicht) nicht dafür bezahlen.
Aber Achtung: Hast du jahrelang in der Wohnung geraucht, fallen die Kosten für eine neue Tapete auf dich zurück – und dann nutzt dir auch die Privathaftpflicht nichts. Nun sagt die Versicherung nämlich, dass du für die gelben Verfärbungen an der Wand verantwortlich bist, und wird die Zahlung verweigern.
Verschleissteile und Ersatzteile: Für den Ersatz von Hahnendichtungen oder Duschschläuchen musst du zum Beispiel selber zahlen. Eine kurze Internet-Recherche liefert aber meist Klarheit, wenn du dir unsicher bist.
Häufig Fragen (FAQs) zur Privathaftpflichtversicherung und Mieterschäden
Wie gehe ich bei Mietschäden vor?
Melde Mietschäden immer der Verwaltung und der Versicherung. Mit der Verwaltung kannst du das weitere Vorgehen besprechen und wer die Reparatur bezahlt. Mit der Versicherung kannst du dann die Kostenübernahme klären.
Was ist der Unterschied zwischen Mietschäden und normalen Haftpflichtschäden?
Mietschäden beziehen sich speziell auf Schäden in deiner Mietwohnung oder deinem Mietobjekt, während normale Haftpflichtschäden allgemeine Schäden in anderen Bereichen abdecken.
Welche Arten von Mietschäden sind normalerweise nicht abgedeckt?
Normalerweise sind vorsätzliche Schäden oder grobe Fahrlässigkeit nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ebenfalls nicht enthalten sind Schäden durch 'normale Abnutzung'.
Wie viel kostet eine Privathaftpflichtversicherung für Mietschäden in der Schweiz?
Die Kosten können je nach Versicherungsgesellschaft und Deckungsumfang variieren. Vergleiche deshalb immer verschiedene Angebote. Mehr zu den Kosten der Privathaftpflichtversicherung findest du hier.
Wie hoch ist der Schadenersatz bei einem Mietschaden?
Wie viel die Versicherung im Endeffekt bezahlt, hängt von der Lebensdauer des Gegenstands, der Qualität der Ausstattung und deinem gewählten Selbstbehalt ab.
Lebensdauer: In der Schweiz stellt der Mieterinnen- und Mieterverband (MEV) eine Lebensdauertabelle zur Verfügung. Dort ist ersichtlich, auf wie viele Jahre die Lebensdauer eines Gegenstands geschätzt wird.
Qualität der Ausstattung: Die genauen Werte hängen sehr von der Qualität des jeweiligen Objekts ab. Du darfst leider auch nicht erwarten, dass ein Gegenstand automatisch ersetzt wird, wenn die offizielle Lebensdauer abgelaufen ist. Das wäre nämlich eine Schönheitsreparatur und dazu gibt es keine Verpflichtung.
Selbstbehalt: Auch wenn ein Schaden von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, musst du einen Teil der Kosten meist selber übernehmen. Wie viel das ist, hängt von deinem gewählten Selbstbehalt ab. Sind die entstandenen Kosten tiefer als der Selbstbehalt, solltest du den Schaden der Versicherung gar nicht erst melden.
Ganz wichtig bei Mieterschäden: Achte darauf, ob sich dein Selbstbehalt auf die gesamte Wohnung oder auf einzelne Zimmer bezieht. Das ist je nach Versicherung unterschiedlich.
Finde die optimale Privathaftpflichtversicherung
Hier kannst du mit ein paar wenigen Klicks zahlreiche Privathaftpflichtversicherungen vergleichen und dir das beste Angebot schnappen.
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