Worauf muss ich achten, wenn ich eine Hypothek erbe?

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Die meisten Liegenschaften werden mit Hilfe von Hypotheken gekauft. Das hat natürlich zur Folge, dass diese beiden auch zusammen vererbt werden – was dir buchstäblich neue Türen öffnet, jedoch sorgfältig geprüft werden sollte. Welche Aspekte du dabei berücksichtigen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Bei Erbschaften ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend

Erbschaften richten sich grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsgrad. Das bedeutet, dass (abgesehen von Ehepartnern und Testamenten) die direkten Blutsverwandten in einem Todesfall zuerst etwas vermacht bekommen. Je nach Konstellation kann es also sein, dass du mal etwas erbst – zum Beispiel eine Liegenschaft.

In einem solchen Fall gilt es, neben der Trauerverarbeitung ob des Verlustes eines geliebten Mitmenschen einige weitreichende Entscheidungen zu treffen. Willst du die Immobilie behalten oder verkaufen? Gibt es noch weitere Erbberechtigte, so dass dieser Entschluss gemeinsam gefasst werden muss? Und mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?

Glücklicherweise haben da die Kolleginnen und Kollegen von ImmoScout24 ausgeholfen: In diesem Artikel findest du alle wichtigen Information zur Vorgehensweise beim Erben einer Liegenschaft.

Wir gehen hier davon aus, dass du die Immobilie inklusive Hypothek alleine übernehmen willst und sehen uns an, was es dabei zu berücksichtigen gilt.

Hypothek erben: Grossmutter mit Enkelin

Eigenmittel, Tragbarkeit, Amortisationen: Darauf musst du beim Erben einer Hypothek achten

Wie eben erwähnt, erbst du natürlich nicht nur das Haus, sondern auch die dazugehörige Hypothek. Das bedeutet, dass du nun zusammen mit dem Finanzierungspartner prüfen musst, ob das Ganze im Rahmen deiner Möglichkeiten liegt:

  • Die gute Nachricht zuerst: Während du für den ‘normalen‘ Erwerb einer Immobilie mindestens 20 % des Kaufpreises als sogenannte Eigenmittel selbst einbringen musst, entfällt dieser Punkt grundsätzlich bei einer Erbschaft – die Liegenschaft ist ja bereits gekauft und wird jetzt ‘nur‘ weitervererbt. ‘Grundsätzlich‘ aber deswegen, weil du vielleicht trotzdem eine gewisse Summe der Hypothek amortisieren musst, um die Tragbarkeit zu gewährleisten.

  • Apropos: Die Tragbarkeit der Hypothek ist der wichtigste Faktor bei der Prüfung der Erbschaft. Hierbei wird berechnet, ob du mit deinem Lohn in der Lage bist, die Hypothekarzinsen, Nebenkosten sowie allfällige Amortisationen zu stemmen. All diese Kosten dürfen nämlich maximal 33 % deines Einkommens betragen, damit die Hypothek noch tragbar ist. Wie realistisch dies für dich ist, kannst mal ganz unverbindlich im Hypothekenrechner ausprobieren.

  • Amortisationen kommen in erster Linie dann zur Anwendung, wenn die Hypothek noch so hoch ist, dass sie in eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt wird. Daneben ist es aber möglich, dass du die Hypothek mit einer einmaligen Amortisation so weit senken musst, dass sie den Tragbarkeitsvorgaben entspricht.

  • Jedoch kann auch das Gegenteil der Fall sein: Wenn die Liegenschaft schon älter ist und lange nichts mehr daran ausgebessert wurde, besteht vielleicht Renovierungsbedarf. Ein Eimer Farbe für einen neuen Anstrich kostet noch nicht die Welt, aber umfassende Sanierungsarbeiten werden schnell teuer. Dafür kannst du die bestehende Hypothek erhöhen – sofern auch hier die Tragbarkeitsberechnung grünes Licht gibt, ist das im Normalfall kein Problem.

  • Abhängig von deinem Jahrgang muss auch dein eigener Ruhestand in die Überlegungen einfliessen. Üblicherweise verringert sich nämlich deine Einkommen nach der Pensionierung und du kannst weniger Geld für die Berechnungen ins Feld führen – aber die Hypothek muss natürlich auch im Alter noch tragbar sein.

Gleichzeitig öffnet sich hier je nachdem die Gelegenheit, im Zuge der Neuregelung der Finanzierung die Hypothek zu wechseln und damit die regelmässigen Kosten zu senken.

Dem traurigen Anlass zum Trotz ist das Erben einer Liegenschaft natürlich auch eine grosse Chance für dich: Wenn du nun clever vorgehst, kannst du ordentlich profitieren. Allerdings sei dazu gesagt, dass Erbangelegenheiten oftmals eine ziemlich komplizierte Angelegenheit sind und es kein Patentrezept für deren Handhabung gibt. Hier empfiehlt es sich, Profis hinzuzuziehen, um sicher alle Aspekte berücksichtigt zu wissen und böse Überraschungen zu vermeiden.

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Laura A.
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