Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

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Das Prinzip der Vorfälligkeitsentschädigung kann eigentlich ganz einfach anhand eines Handy-Abos veranschaulicht werden: Anrufe und Datenvolumen gegen einen Fixbetrag. Aber was ist mit den meisten Handy-Abos ebenfalls verbunden? Richtig: Eine vertragliche Mindestlaufzeit – und damit eine Strafgebühr, wenn du dein Abo vorzeitig kündigen willst.

Der Grund dafür ist ziemlich naheliegend: Wenn du ein Handy-Abo mit einer Laufzeit von beispielsweise 24 Monaten abschliesst, rechnet das Mobilfunkunternehmen natürlich für die nächsten zwei Jahre mit deinen Überweisungen, die es als Einnahmen verbuchen kann.

Und selbiges gilt nun für die Hypothek respektive speziell für die allseits beliebte Festhypothek. Hier leiht dir das Hypothekarinstitut eine bestimmte Geldsumme für einen bestimmten Zeitraum gegen einen bestimmten Zins. Das bedeutet, dass es – genau wie der Mobilfunkanbieter – während dieser Dauer deine Zahlungen erwartet, damit es einen Gewinn erzielt.

Die Vorfälligkeitsentschädigung als Schadenersatz

Jetzt stell dir aber mal vor, du klingelst beispielsweise nach der Hälfte der vertraglich festgelegten Zeitspanne beim Kreditgeber durch und sagst, dass du die Hypothek kündigen willst. Das stösst natürlich nicht auf sonderlich viel Gegenliebe, da er nun die restlichen Zinszahlungen nicht mehr erhält, obwohl er diese Einnahmen budgetiert hat.

Deswegen lässt er dich nicht einfach so aus dem Vertrag aussteigen, sondern besteht auf dessen Einhaltung – oder verlangt für deine vorzeitige Kündigung eine Art Schadenersatz: die Vorfälligkeitsentschädigung (auch ‘Penalty‘ genannt). Und diese kann es durchaus in sich haben.

Eine gute Nachricht gibt es dabei: Die Vorfälligkeitsentschädigung kann in einigen Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wie wird diese Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, ist nicht pauschal bezifferbar – die Spannweite reicht von ein paar Hundert bis zu mehreren Zehntausend Stutz. Es ist nämlich so, dass einige Faktoren in diese Berechnung einfliessen und sie deswegen immer individuell erstellt wird.

So spielt zum Beispiel die Restlaufzeit eine wichtige Rolle: Wenn die Festhypothek nur noch wenige Monate dauert, musst du für einen vorzeitigen Ausstieg natürlich viel weniger bezahlen als bei einer Restlaufzeit von ein paar Jahren.

Auch die Höhe der Hypothek ist entscheidend, genauso wie der damals vereinbarte Zinssatz – und das aktuelle Zinsumfeld. Denn im Fall einer gekündigten Hypothek müsste der Kreditgeber dieses Geld anderweitig anlegen (zum Beispiel am Geldmarkt), damit es nicht nutzlos auf einem Konto schlummert, sondern doch noch eine Rendite abwirft.

Ist der Zinsertrag bei einer solchen Anlage aber niedriger als der mit dir vereinbarte Hypothekarzins, erzielt der Kreditgeber logischerweise weniger Gewinn als mit deiner Hypothek.

And now guess what: Dafür musst du ihn natürlich ebenfalls entschädigen.

Aus diesen Gründen ist es in jedem Fall sinnvoll, eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung vorgängig durchkalkulieren zu lassen – nur so kannst du böse Überraschungen vermeiden.

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Laura A.
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